Sie möchten Vergnügungen sexueller Art gegen Entgelt anbieten? Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen und auf welcher Grundlage die fällige Vergnügungssteuer berechnet und erhoben wird.

Dem Begriff "Vergnügungen sexueller Art" unterliegen:

  1. Striptease, Peepshows und Tabledance sowie Darbietungen ähnlicher Art
  2. Veranstaltungen, bei denen - unabhängig von der Art der Aufzeichnung und Wiedergabe - Filme vorgeführt werden, die nicht gemäß § 14 Absatz 2 oder 7 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl I S. 2730) gekennzeichnet sind
  3. die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen
  4. das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt außerhalb der in Nummer 3 genannten Einrichtungen, zum Beispiel in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen
  5. Sex- und Erotikmessen

Downloads und Infos

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Die Art der Besteuerung ergibt sich aus der Art und der Durchführung der Veranstaltung. Sie wird nach dem Entgelt oder als Pauschsteuer erhoben.

Alle Veranstaltungen sind grundsätzlich spätestens drei Werktage vor deren Beginn anzumelden. Zur Anmeldung ist die Unternehmerin oder der Unternehmer der Veranstaltung verpflichtet. Die Verpflichtung zur Anmeldung der Veranstaltungen besteht auch für die Inhaberin oder den Inhaber der Räume oder Grundstücke, in oder auf denen die Veranstaltung stattfindet, wenn im Rahmen der Veranstaltung Speisen oder Getränke verkauft werden oder eine Beteiligung an den Einnahmen oder dem Ertrag aus der Veranstaltung besteht.

Pauschale Besteuerung

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Besteuerung nach Entgelt bei Filmveranstaltungen

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Gemischte Veranstaltungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-36600
Telefax
0221 / 221-21689
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Hinweis zu persönlichen Vorsprachen beim Steueramt

Wir empfehlen in jedem Fall eine Terminvereinbarung, auch während unserer Öffnungszeiten. So können Wartezeiten vermieden werden. Zudem können wir ein Gespräch mit der besten Ansprechperson für Ihr Anliegen sicherstellen.
Um einen Termin zu vereinbaren, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Kontaktaufnahme während unserer Öffnungszeiten unter der oben angegebenen Telefonnummer.

Anfahrt

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