Als Ehegattin, Ehegatte oder Lebenspartner*in einer oder eines deutschen Staatsangehörigen können Sie sich einbürgern lassen. So können Sie sich durch ihre Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft schnell und leicht in Deutschland integrieren. Der notwendige rechtmäßige Inlandsaufenthalt verkürzt sich auf drei Jahre, wobei Ihre Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft schon seit zwei Jahren bestehen muss.
Die einzelnen Voraussetzungen regelt § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz:
Grundvoraussetzung für die Einbürgerung nach § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz ist, dass Ihr*e Ehegatt*in oder Ihr*e Lebenspartner*in die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und während der erforderlichen Aufenthaltszeit besessen haben muss. Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit muss eindeutig feststehen. Daher wird Ihr*e Ehegatt*in oder Ihr*e Lebenspartner*in einer Überprüfung der deutschen Staatsangehörigkeit unterzogen.
Rechtliche Grundlage
§ 9 StaatsangehörigkeitsgesetzKontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Einbürgerung
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-29835 Montag bis Freitag von 8-12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-22609
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Einbürgerung
- Öffnungszeiten
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Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren
Am Info-Point im Erdgeschoss erhalten Sie Ihre Wartemarke bei Terminen zur Antragsannahme. Die Büros der Einbürgerung finden Sie dann im 1. Stock des Gebäudes.