Als Ehegattin, Ehegatte oder Lebenspartner*in einer oder eines deutschen Staatsangehörigen können Sie sich einbürgern lassen. So können Sie sich durch ihre Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft schnell und leicht in Deutschland integrieren. Der notwendige rechtmäßige Inlandsaufenthalt verkürzt sich auf drei Jahre, wobei Ihre Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft schon seit zwei Jahren bestehen muss.

Die einzelnen Voraussetzungen regelt § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz:

Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit

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Grundvoraussetzung für die Einbürgerung nach § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz ist, dass Ihr*e Ehegatt*in oder Ihr*e Lebenspartner*in die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und während der erforderlichen Aufenthaltszeit besessen haben muss. Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit muss eindeutig feststehen. Daher wird Ihr*e Ehegatt*in oder Ihr*e Lebenspartner*in einer Überprüfung der deutschen Staatsangehörigkeit unterzogen.

Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft

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Verlust der bisherigen Staatsangehörigkeit

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Anspruchseinbürgerung nach § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz

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Rechtliche Grundlage

§ 9 Staatsangehörigkeitsgesetz

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Einbürgerung
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-29835 Montag bis Freitag von 8-12 Uhr
Telefax
0221 / 221-22609
Kontakt
Öffnungszeiten

Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren

Am Info-Point im Erdgeschoss erhalten Sie Ihre Wartemarke bei Terminen zur Antragsannahme. Die Büros der Einbürgerung finden Sie dann im 1. Stock des Gebäudes.

Anfahrt

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