Eintrag im Handelsregister: HRA
Bei der Gründung einer Personengesellschaft und/oder einer Filiale oder einer Verlegung nach Köln, muss das Gewerbe neu angemeldet werden. Eine Personengesellschaft ist zum Beispiel eine OHG oder ein e.K.
Bei einem Wechsel des Betriebssitzes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes Köln oder bei einem Wechsel oder einer Ausdehnung des Gewerbegegenstandes, muss die Firma umgemeldet werden.
Wenn Ihre Firma von einer anderen Stadt nach Köln zieht, muss die Adressänderung bereits im vorherigen Handelsregister vermerkt sein oder schon im Kölner Handelsregister eingetragen sein.
Eine Abmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird.
Antragstellende Person
Die Gewerbemeldung kann grundsätzlich nur von allen Gesellschafter*innen gemeinsam durchgeführt werden.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Gewerbemeldestelle
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-27751, Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-28643
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gewerbemeldestelle