Eintrag im Handelsregister: HRA

Bei der Gründung einer Personengesellschaft und/oder einer Filiale oder einer Verlegung nach Köln, muss das Gewerbe neu angemeldet werden. Eine Personengesellschaft ist zum Beispiel eine OHG oder ein e.K.  

Bei einem Wechsel des Betriebssitzes, der Zweigniederlassung oder Zweigstelle innerhalb des Stadtgebietes Köln oder bei einem Wechsel oder einer Ausdehnung des Gewerbegegenstandes, muss die Firma umgemeldet werden.

Wenn Ihre Firma von einer anderen Stadt nach Köln zieht, muss die Adressänderung bereits im vorherigen Handelsregister vermerkt sein oder schon im Kölner Handelsregister eingetragen sein. 

Eine Abmeldung ist anzuzeigen, wenn Sie den Gewerbebetrieb dauerhaft einstellen oder der Gewerbebetrieb in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Stadt- oder Gemeindeverwaltung verlegt wird. 

Antragstellende Person
Die Gewerbemeldung kann grundsätzlich nur von allen Gesellschafter*innen gemeinsam durchgeführt werden.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Genehmigungspflichtige Tätigkeiten

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Elektronische Gewerbemeldung

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gewerbemeldestelle
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27751, Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr
Telefax
0221 / 221-28643
Kontakt

Anfahrt

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