Verloren gegangene oder vernichtete Abschluss- und Abgangszeugnisse können Sie sich kostenlos ersetzen lassen. Die Aufbewahrungspflicht beträgt 50 Jahre.

Abschriften von Zwischenzeugnissen können für alle Schulformen nur die jeweiligen Schulen fertigen. Die Aufbewahrungsfrist dafür beträgt zehn Jahre.

Für die Abschrift ist die besuchte Schule zuständig, die das ursprüngliche Zeugnis ausgestellt hat. Sollte eine Schule die Abschrift nicht ausstellen können, muss die Schule hierüber eine Bescheinigung ausstellen. Mit dieser Bescheinigung können Sie sich dann an das Schulamt für die Stadt Köln wenden.  

Benötigte Angaben

  • Name, eventuell Geburtsname, Vorname und aktuelle Adresse

  • Name, Bezeichnung und Adresse der Schule

  • Angabe der Abgangs- oder Abschlussklasse

  • Art des Zeugnisses (Abgang oder Abschluss)

  • Kopie Ihres Personalausweises oder Passes

  • Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für Rückfragen

Abschluss- und Abgangszeugnisse städtischer Haupt- und Förderschulen

aufklappen

Abschluss- und Abgangszeugnisse städtischer Gesamtschulen, Realschulen, Gymnasien oder Berufskollegs

aufklappen

Anfragen zu Zeugnissen von nicht-städtischen Schulen

aufklappen

Gebühren

aufklappen