Für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung kann Eingliederungshilfe in Form von Schulbegleitung in Betracht kommen, wenn die Schule einen besonderen behinderungsbedingten Bedarf der Schüler*in nicht decken kann.
Aus den Unterlagen muss hervorgehen, warum der seelische Gesundheitszustand Ihres Kindes von dem für das Lebensalter typischen Zustandes eines Kindes abweicht.
Diese müssen ausgestellt sein von:
- einem*einer Ärzt*in für Kinder- und Jugendpsychiatrie
- einem*einer Kinder- und Jugendpsychotherapeut*in oder
- einem*einer Ärzt*in beziehungsweise eines*einer psychologischen Psychotherapeut*in, der*die über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt
Falls Ihnen keine Unterlagen vorliegen oder diese nicht ausreichen, holen wir die Stellungnahmen ein.
Die Klärung der Möglichkeiten und Voraussetzungen erfolgt in enger Abstimmung mit der Schule und der Schulaufsicht. Es ist sinnvoll, die mögliche Beantragung einer Schulbegleitung bereits im Vorfeld mit dem Lehrpersonal und der Schulleitung zu besprechen.
Die Entscheidung über die Hilfe obliegt jedoch uns, so dass verbindliche Hilfearrangements nicht ohne unsere Entscheidung getroffen werden sollten.
Eine persönliche Beratung vor Antragstellung ist erforderlich. Dabei klären wir umfassend, auch über den schulischen Bereich hinaus, welche Unterstützung für Ihre Familie in Frage kommt.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Beratungstermin in dem für Sie zuständigen Bezirksjugendamt, Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst.
Es fallen keine Gebühren an.