Nach fünfmonatiger Ausbildung an der Fahrlehrerausbildungstätte müssen Sie sich einer fahrpraktischen Prüfung und einer Fachkundeprüfung unterziehen.
Nach bestandener Prüfung müssen Sie an einer Ausbildung bei einer Ausbildungsfahrschule teilnehmen. Diese wird durch einen einwöchigen Lehrgang unterbrochen. Im Anschluss an die Ausbildung müssen Sie erneut einen einwöchigen Lehrgang absolvieren.
Zur Teilnahme an der Ausbildungsfahrschule erhalten Sie von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eine befristete Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE, wenn Sie die fahrpraktische Prüfung und die Fachkundeprüfung jeweils mit Erfolg abgelegt haben.
Im Anschluss werden noch die beiden ausstehenden Lehrproben für den Theorie- und Praxisunterricht (hierbei handelt es sich um eine mündliche und praktische Lehrprobe) durchgeführt.
Bei Antragstellung fallen Gebühren in Höhe von 40,90 Euro zuzüglich 13 Euro für die Auskunft aus dem Bundeszentralregister, 3,30 Euro für die Auskunft aus dem Verkehrszentralregister und 1 Euro für die Eintragung im Zentralen Fahrlehrerregister an. Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.