Eine Zweigstellenerlaubnis erteilen wir auf Antrag, wenn Unterrichtsmaterialien, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge den Vorgaben der Rechtsverordnungen entsprechen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass der*die Inhaber*in der Fahrschule beziehungsweise die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes seinen*ihren Pflichten nach § 16 Fahrlehrergesetz nachkommen kann.

Benötigte Dokumente

aufklappen

Voraussetzungen für die Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis

aufklappen

Vorsprache

aufklappen

Gebühren

aufklappen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Führerschein-, Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-22300
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

aufklappen

Ähnliche Dienstleistungen