Eine Zweigstellenerlaubnis erteilen wir auf Antrag, wenn Unterrichtsmaterialien, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge den Vorgaben der Rechtsverordnungen entsprechen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass der*die Inhaber*in der Fahrschule beziehungsweise die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes seinen*ihren Pflichten nach § 16 Fahrlehrergesetz nachkommen kann.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Führerschein-, Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-22300
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Führerschein-, Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten
- Öffnungszeiten
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Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.