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Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung der Geburt im Geburtenregister stellen. Voraussetzung ist, dass Sie oder Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos sind.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Beurkundung Neugeborene
Gülichplatz 1-3
50667 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-25885
- Telefax
- 0221 / 221-26341
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Beurkundung Neugeborene
- Öffnungszeiten
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Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich. Ausgenommen von dieser Regelung sind Bot*innen der Geburtskliniken zur Beurkundung von Neugeborenen.