Baudenkmäler, ortsfeste Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Wollen Sie diese beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern, ist dafür eine Erlaubnis erforderlich.
Erlaubnispflichtig können beispielsweise sein: Abriss und Anbau, neuer Putz oder Anstrich, Anbringung einer Werbeanlage, Fenstererneuerung, Dacheindeckung, Sanierung der Heizung oder Haustechnik.
Auch für Veränderungen an Grabstätten, die unter Denkmalschutz stehen, müssen Sie eine Erlaubnis einholen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Stadtkonservator*in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-22318
- Telefax
- 0221 / 221-22293
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Stadtkonservator*in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Öffnungszeiten
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Montag bis Freitag, 8 bis 15 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist für alle Dienstleistungen erforderlich!