Wer in Köln Krankheitserreger in den Geltungsbereich des Infektionsschutzgesetzes verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, benötigt gemäß § 44 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Erlaubnis des Gesundheitsamtes.

Benötigte Dokumente

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Krankheitserreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes

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Vorraussetzungen

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Anzeige von Veränderungen

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Ausnahmen von der Erlaubnispflicht

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Wichtiger Hinweis

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Anzeigepflichten nach § 49 Infektionsschutzgesetz

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Rechtsbehelfsbelehrung

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gesundheitsberufe und Gesundheitsrecht
Neumarkt 15-21
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221- 33191
Telefax
0221 / 221-24775
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Vorsprache im Gesundheitsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist und Unterlagen nur per Post und nicht persönlich eingereicht werden können!

Anfahrt

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