Wer in Köln Krankheitserreger in den Geltungsbereich des Infektionsschutzgesetzes verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, benötigt gemäß § 44 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Erlaubnis des Gesundheitsamtes.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Gesundheitsberufe und Gesundheitsrecht
Neumarkt 15-21
50667 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221- 33191
- Telefax
- 0221 / 221-24775
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gesundheitsberufe und Gesundheitsrecht
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Vorsprache im Gesundheitsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist und Unterlagen nur per Post und nicht persönlich eingereicht werden können!