Eine Begleitperson kann in Bussen und Bahnen kostenlos mit Ihnen fahren. Voraussetzung dafür ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "B". Dies gilt auch für Züge im Fernverkehr.
Bei Flugreisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland empfehlen wir Ihnen, sich bei der Fluggesellschaft zu erkundigen. Bei Zugreisen in das benachbarte Ausland gilt dies für die An- und Abreise. Die Fahrkarte muss hierfür jedoch vor der Reise bei der Deutschen Bahn gekauft werden. Weitere Reisekosten für die Begleitperson können bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden.
Ihr Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "B" ist bei Kontrollen die Fahrkarte für die Begleitperson.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Schwerbehindertenstelle
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-30702 und 221-30703
- Telefax
- 0221 / 221-30744
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Schwerbehindertenstelle
- Öffnungszeiten
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Montag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12:30 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch: Geschlossen
Um eine bessere Barrierefreiheit zu gewährleisten, wurde der Eingang verlegt, an den Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln