Eine Begleitperson kann in Bussen und Bahnen kostenlos mit Ihnen fahren. Voraussetzung dafür ist in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "B". Dies gilt auch für Züge im Fernverkehr.

Bei Flugreisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland empfehlen wir Ihnen, sich bei der Fluggesellschaft zu erkundigen. Bei Zugreisen in das benachbarte Ausland gilt dies für die An- und Abreise. Die Fahrkarte muss hierfür jedoch vor der Reise bei der Deutschen Bahn gekauft werden. Weitere Reisekosten für die Begleitperson können bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden.

Ihr Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "B" ist bei Kontrollen die Fahrkarte für die Begleitperson.

Weiterführende Links

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Schwerbehindertenstelle
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-30702 und 221-30703
Telefax
0221 / 221-30744
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12:30 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch: Geschlossen

Um eine bessere Barrierefreiheit zu gewährleisten, wurde der Eingang verlegt, an den Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln

Anfahrt

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