Bitte beachten Sie unseren allgemeinen Hinweis zur Öffnung städtischer Einrichtungen. Sie können uns Ihre Anträge und Unterlagen auch per Post schicken, oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Wir antworten Ihnen und Sie erhalten Ihre Leistungen weiterhin.
Durch die Scheidung endet Ihre Ehe. Sobald das Scheidungsurteil rechtskräftig ist, gelten für den nachehelichen Unterhalt andere rechtliche Grundlagen als für den Trennungsunterhalt. Für die Zeit nach der Scheidung gilt grundsätzlich die Eigenverantwortung jedes Ehegatten, für seinen Lebensunterhalt selbst zu sorgen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Zentrale Unterhaltsheranziehung
Wiener Platz 2a
51065 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-0
- Telefax
- 0221 / 221-91450
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Zentrale Unterhaltsheranziehung
- Öffnungszeiten
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung