Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt Sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.
Sie sind im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und Ihr dazugehöriger Nationalpass läuft ab? Dann beantragen Sie bitte erst einen neuen Nationalpass bei Ihrer Botschaft.
Wenn Sie diesen erhalten haben, schicken Sie eine Kopie Ihres neuen Nationalpasses per E-Mail an Ihr zuständiges Bezirksausländeramt mit dem Betreff "Übertrag" oder
nutzen das sichere Kontaktformular – Anliegen: Verlängerung Aufenthalt (unbefristet, Niederlassungserlaubnis) – neuer Pass und laden dort Ihre Passkopie hoch.
Sie erhalten nach Eingang der Passkopie einen Termin zur persönlichen Vorsprache für den Übertrag Ihrer Niederlassungserlaubnis in den neuen Pass.
Bitte bringen Sie Ihren alten Nationalpass, Ihren neuen Nationalpass und ein biometrische Passfoto (nicht älter als drei Monate) zum Termin mit.