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Wir fördern im sozialen Bereich die Arbeit von Selbsthilfegruppen. Dabei werden keine befristeten Einzelprojekte gefördert, sondern die gesamte Tätigkeit der Gruppe während eines Kalenderjahres. Um die finanzielle Förderung zu erhalten müssen Sie einen Antrag stellen.

Die Förderung erfolgt im Kalenderjahr nach der Antragstellung. Förderfähig sind bestimmte Sach- und Mietkosten. Wir beraten Sie bei der Antragstellung und vermitteln bei Bedarf auch an die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln und das Gesundheitsamt.

Welche Selbsthilfegruppen werden gefördert?

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Beratung durch die Selbsthilfe-Kontaktstelle Köln

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Förderung für Selbsthilfegruppen beantragen

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Selbsthilfe im Internet

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Vorsprache

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Gebühren

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Förderung für Selbsthilfegruppen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27475
Telefax
0221 / 221-27436
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

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