Hinweis: Änderung ab 1. Januar 2024

Erhalten Sie Bürgergeld vom Jobcenter, wenden Sie sich bitte dorthin.

Haben Sie geringes Einkommen, wie Arbeitseinkommen oder Unterhalt, aber keinen Anspruch auf Bürgergeld, wenden Sie sich bitte ebenfalls ans Jobcenter.

Wenn Sie umziehen und eine Wohnung anmieten, dann verlangt Ihr*e Vermieter*in meist die Zahlung einer Kaution oder Sicherheitsleistung oder den Erwerb von Genossenschaftsanteilen von Ihnen.

Haben Sie Schwierigkeiten, diese zu zahlen, können Sie dafür einen Antrag auf Übernahme in Form eines zinslosen Darlehens stellen. Die Voraussetzungen dafür finden Sie weiter unten. Bei Bewilligung Ihres Antrags werden die Kaution, Sicherheitsleistung oder Genossenschaftsanteile an Ihre*n Vermieter*in gezahlt und in monatlichen Raten von Ihnen zurückverlangt. 

Benötigte Dokumente

aufklappen

Voraussetzungen

aufklappen

Zuständigkeit

aufklappen

Vorsprache

aufklappen

Gebühren

aufklappen

Rechtliche Voraussetzungen

aufklappen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Außenstellen in den Bezirken des Amt für Soziales, Arbeit und Senioren
Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der unten aufgeführten Übersicht.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
siehe Durchwahl
Telefax
-
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr, sowie nach Vereinbarung.
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin, damit für Ihr Anliegen ausreichend Zeit zur Verfügung steht.

Anfahrt

aufklappen