Sie haben Ihre erste Aufenthaltserlaubnis bereits vor dem 1. Januar 2005 erhalten? Dann haben Sie keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Dennoch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen an einem Kurs teilnehmen oder dazu verpflichtet werden.

Benötigte Dokumente

aufklappen

Informationen zur Teilnahme

aufklappen

Inhalt der Integrationskurse

aufklappen

Weitere Informationen des Bundesamtes

aufklappen

Vorsprache

aufklappen

Gebühren

aufklappen

Rechtliche Voraussetzungen

aufklappen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Integrative Sprach- und Orientierungsförderung
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-29926
Telefax
0221 / 221-6569301
Kontakt
Öffnungszeiten

Nur mit Terminvereinbarung:
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr

Anfahrt

aufklappen