Sie haben Ihre erste Aufenthaltserlaubnis nach dem 1. Januar 2005 erhalten? Dann haben Sie in der Regel einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Wenn Sie kein oder kaum Deutsch sprechen können, sind Sie sogar verpflichtet, einen solchen Kurs zu besuchen. Für die Teilnahme benötigen Sie eine Teilnahmeberechtigung, die wir Ihnen ausstellen.

Benötigte Dokumente

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Inhalt der Integrationskurse

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Information zur Teilnahme

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Integrative Sprach- und Orientierungsförderung
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-29926
Telefax
0221 / 221-6569301
Kontakt
Öffnungszeiten

Nur mit Terminvereinbarung:
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr

Anfahrt

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