Sie kommen aus einem Land, das nicht der Europäischen Union oder dem EWR angehört und möchten sich selbstständig machen? Für diese selbstständige Erwerbstätigkeit benötigen Sie eine Erlaubnis.

Benötigte Dokumente

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Ihr Geschäftskonzept sollte folgende Informationen enthalten

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Nachweis des Mutterkonzerns

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Gesellschaftsvertrag

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Handelsregisterauszug

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Letter of Appointment

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Vorsprache

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Ausländerangelegenheiten - Arbeitsmigration/ Studierendenservice
Dillenburger Straße 56-66
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
Montag bis Donnerstag, 8 bis 15 Uhr Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-93381
Telefax
0221 / 221-98710
Kontakt
Öffnungszeiten

Persönliche Besuche und Vorsprachen sind nur mit Termin und einem Einladungsschreiben des Ausländeramtes möglich.
Termine können Sie schriftlich per E-Mail, Kontaktformular oder Post vereinbaren.

Anfahrt

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