Für die Durchführung von Baumaßnahmen, die über die eigene Grundstücksgrenze hinaus in den öffentlichen Straßenraum hineingeplant werden, benötigen Sie eine gesonderte straßenrechtliche Erlaubnis. Wenn Sie einen Bauantrag stellen, wird dies im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit beantragt und geprüft. In allen anderen Fällen stellen Sie bitte den Antrag bei uns.

Benötigte Dokumente

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Bei den Baumaßnahmen handelt es sich zum Beispiel um die Errichtung von Neubauten, dem Um- und Ausbau oder der Sanierung von Altbauten:

  • Balkone
  • Erker
  • Wärmedämmungen
  • Fassadenbegrünungen
  • Auskragungen
  • Vordächer

Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Erschließungsangelegenheiten und Straßenrecht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-23904
Telefax
0221 / 221-26255
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

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