Für die Durchführung von Baumaßnahmen, die über die eigene Grundstücksgrenze hinaus in den öffentlichen Straßenraum hineingeplant werden, benötigen Sie eine gesonderte straßenrechtliche Erlaubnis. Wenn Sie einen Bauantrag stellen, wird dies im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit beantragt und geprüft. In allen anderen Fällen stellen Sie bitte den Antrag bei uns.
Bei den Baumaßnahmen handelt es sich zum Beispiel um die Errichtung von Neubauten, dem Um- und Ausbau oder der Sanierung von Altbauten:
- Balkone
- Erker
- Wärmedämmungen
- Fassadenbegrünungen
- Auskragungen
- Vordächer
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Erschließungsangelegenheiten und Straßenrecht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-23904
- Telefax
- 0221 / 221-26255
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Erschließungsangelegenheiten und Straßenrecht
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.