Wenn Sie tagsüber durch Ihre Angehörigen nicht versorgt und betreut werden können, dann kann dies eine Einrichtung der Tagespflege übernehmen.
Sie erhalten hier qualifizierte Pflege, soziale Betreuung und gemeinsame Mahlzeiten. Außerdem werden Aktivitäten zum Erhalt Ihrer Selbstständigkeit und ein kostenpflichtiger Fahrdienst angeboten. Ihre Angehörigen werden durch die Tagespflege entlastet und erhalten Beratung in allen Fragen rund um die Pflege. Unter bestimmten Voraussetzungen, können Sie bei uns einen Antrag zur Erstattung der Kosten stellen.
Ihr Pflegebedarf wird individuell durch den Fachdienst für Pflegebedürftige festgestellt. Wenn Ihnen eine Pflegestufe bewilligt wurde, können Sie bei Ihrer Pflegeversicherung die Erstattung der Pflegekosten beantragen.
Die Kosten, die nicht pflegebedingt sind, werden den Pflegebedürftigen in Rechnung gestellt. Das sind zum Beispiel die Kosten für Mahlzeiten und Fahrdienste.
Bei uns können Sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen, wenn:
- die Kosten für Ihren Hilfebedarf nicht oder nicht vollständig durch Ihre Pflegeversicherung
- oder einen anderen Kostenträger gedeckt werden können
- und Ihre eigenen finanziellen Mittel nicht ausreichen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Verwaltungsdienst Hilfe zur Pflege
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-29591
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Verwaltungsdienst Hilfe zur Pflege
- Öffnungszeiten
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung