Die Kurzzeitpflege richtet sich an alle Personen, die für eine begrenzte Zeit einen Pflegeplatz benötigen. Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweise die pflegenden Angehörigen krank oder in Urlaub sind oder eine vorübergehende Pflege nach einem Aufenthalt im Krankenhaus erforderlich ist.
Die Pflegeversicherung übernimmt bei Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 für maximal acht Wochen im Kalenderjahr die Kosten von bis zu 1.774 Euro. Der Leistungsbetrag von 1.612 Euro für Verhinderungspflege kann zusätzlich eingesetzt werden. Die Zahlung des Höchstbetrages ist unabhängig vom Pflegegrad. Personen bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5, die im Haushalt der Eltern gepflegt werden, können ein Jahresbudget von 3.386 Euro einsetzen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege. Allerdings können diese den Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro für die Kurzzeitpflege einsetzen.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen Sie selbst tragen. Reichen Ihre eigenen finanziellen Mittel nicht aus, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe beantragen. Bei Antragstellung sind Nachweise über Einkommen und Vermögen vorzulegen.
Da nicht jedes Pflegeheim Kurzzeitpflegeplätze anbietet, ist eine frühzeitige Anmeldung wichtig. Eine Übersicht über Kurzzeitpflegeplätze in Köln erhalten Sie über unser Beratungstelefon für Senior*innen und Menschen mit Behinderungen. Hier können Sie auch weitere Fragen stellen. Wir beraten Sie gerne. Informationen zur Kurzzeitpflege mit speziellen Angeboten für Menschen mit Demenz finden Sie auch in unserem Demenzwegweiser.
Die Antragstellung kann schriftlich per Post oder Fax – gegebenenfalls unter Beifügung einer entsprechenden Vertretungsvollmacht – erfolgen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, auf Wunsch nach Absprache selbstverständlich möglich.
Es fallen keine Gebühren an.