Für die Beheizung von Gebäuden ist Heizöl ein häufig verwendeter Energieträger. Heizöl ist aber auch als ein wassergefährdender Stoff eingestuft, von dem eine Gefahr für Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer ausgehen kann. Für Heizölverbraucheranlagen und Heizöltankanlagen sind deshalb Bedingungen und Prüfpflichten bei deren Neuerrichtung und regelmäßige Prüfpflichten während des Betriebes der Anlagen zu beachten.

Besonders in Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrisikogebieten sind die Regelungen zum Schutz von Wasser und Boden verschärft worden.

Die Verpflichtungen gelten für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie für alle, die auf ihrem Grundstück Lagertanks für Heizöl und Heizölverbraucheranlagen haben oder betreiben oder neu errichten wollen. 

Downloads und Infos

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Prüfpflichten

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Verpflichtung zur hochwassersicheren Errichtung oder Umrüstung

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Liegt mein Grundstück in einem Wasserschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet oder Hochwasserrisikogebiet?

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Wer führt die erforderlichen Prüfungen durch?

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
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