Für die Beheizung von Gebäuden ist Heizöl ein häufig verwendeter Energieträger. Heizöl ist aber auch als ein wassergefährdender Stoff eingestuft, von dem eine Gefahr für Boden, Grundwasser und Oberflächengewässer ausgehen kann. Für Heizölverbraucheranlagen und Heizöltankanlagen sind deshalb Bedingungen und Prüfpflichten bei deren Neuerrichtung und regelmäßige Prüfpflichten während des Betriebes der Anlagen zu beachten.
Besonders in Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und Hochwasserrisikogebieten sind die Regelungen zum Schutz von Wasser und Boden verschärft worden.
Die Verpflichtungen gelten für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sowie für alle, die auf ihrem Grundstück Lagertanks für Heizöl und Heizölverbraucheranlagen haben oder betreiben oder neu errichten wollen.
Liegt mein Grundstück in einem Wasserschutzgebiet, Überschwemmungsgebiet oder Hochwasserrisikogebiet?

Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-24686
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung