Für die Erteilung einer Ersatz-Betriebserlaubnis ist grundsätzlich der*die Fahrzeughersteller*in zuständig. Hierzu erhalten Sie von der Zulassungsstelle einen entsprechenden Auftrag. Bitte beachten Sie, dass dieser Auftrag nur erteilt werden kann, wenn der TÜV eine Bescheinigung über die Ordnungsmäßigkeit des Fahrzeuges ausgestellt hat. Sobald Sie die neue Betriebserlaubnis erhalten haben, ist die Angelegenheit abgeschlossen.
Sollte der*die Hersteller*in oder ein*eine eventuelle*r Rechtsnachfolger*in nicht mehr existieren, erhalten Sie von der Zulassungsstelle einen Auftrag für den TÜV zur Erlangung eines Einzelgutachtens für die Erteilung einer Ersatz-Betriebserlaubnis. Nach Erhalt des Einzelgutachtens müssen Sie sich zur wirksamen Erteilung der Betriebserlaubnis noch einmal an die Zulassungsstelle wenden.
Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der*des Vertreter*in vorzulegen sind.
Es fallen Gebühren in Höhe von 5,10 Euro für die Ausstellung des Auftrags an. Die Gebühr für die anschließende Erteilung der Betriebserlaubnis beträgt 39,50 Euro.
Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit Girocard oder Kreditkarte.