Sollten Sie Ihre Kraftfahrzeug-Steuer auch nach wiederholter Aufforderung nicht gezahlt haben, informiert das für Sie zuständige Hauptzollamt die Zulassungsstelle entsprechend.
Die Zulassungsstelle wird dann gegen Sie nach vorheriger Anhörung eine Ordnungsverfügung erlassen. Inhalt der Ordnungsverfügung ist die letztmalige Aufforderung zur Zahlung der offenen Steuer und die Androhung der zwangsweisen Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs. Sollten Sie dieser letztmaligen Aufforderung ebenfalls nicht nachkommen, wird das Fahrzeug bei der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben und zwangsweise außer Betrieb gesetzt. Zusätzlich wird die Entsiegelung des Fahrzeugs veranlasst, dass Fahrzeug darf dann nicht mehr gefahren werden.
Einzelfallbezogene Informationen – insbesondere zu den Fragen, was für eine erneute Kfz-Zulassung zu veranlassen ist beziehungsweise welche Unterlagen vorgelegt werden müssen – können nur durch den Bereich "Anzeigenbearbeitung" in der Zulassungsstelle erteilt werden. Hierfür ist – auf der Grundlage der letzten Ziffer Ihres Kennzeichens – eine persönliche Kontaktaufnahme erforderlich.