Es werden die gleichen Unterlagen benötigt wie für den WBS für die Fördergruppe A. Wird bei der Antragstellung festgestellt, dass Sie die Einkommensgrenzen überschreiten, wird geprüft, ob Ihnen eine Berechtigungsbescheinigung für die Fördergruppe B oder eine Berechtigungsbescheinigung für den 2. Förderweg ausgestellt werden kann.
Bei einer Überschreitung der Einkommensgrenze von 0,01 bis 40,00 % kann Ihnen eine Berechtigungsbescheinigung für die Fördergruppe B ausgestellt werden. Diese Bescheinigung berechtigt Sie zum Bezug von Wohnungen, die speziell für diesen Personenkreis gefördert wurden.
Bei einer Überschreitung der Einkommensgrenze von 40,01 bis 60,00 % kann Ihnen eine Berechtigungsbescheinigung für den 2. Förderweg ausgestellt werden. Diese Bescheinigung berechtigt Sie zum Bezug von Wohnungen, die speziell für diesen Personenkreis gefördert wurden.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Wohnberechtigungsschein und Wohnungsberatung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
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- Telefon
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- Telefax
- 0221 / 221-22771
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Montag und Dienstag, 8 bis 12 Uhr
Donnerstag, 8 bis 12 Uhr