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Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie eine Wohnung beziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, hängt von der Höhe Ihres Einkommens ab. Er gilt nur in dem Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein Wohnberechtigungsschein aus Köln gilt also in ganz Nordrhein-Westfalen. Er ist für zwölf Monate gültig.

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Wohnberechtigungsscheine sind ländergebunden

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Wohnberechtigungsschein und Wohnungsberatung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon
0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-22771
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Dienstag, 8 bis 12 Uhr
Donnerstag, 8 bis 12 Uhr

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