Sie wünschen für Ihren Oldtimer ein Rotes Kennzeichen zur wiederkehrenden Verwendung?
Bitte beachten Sie, dass die Zuteilung des roten Kennzeichens für Oldtimer nur für Fahrzeuge möglich ist, die mindestens 30 Jahre alt sind.
Das Rote Kennzeichen kann auch als Wechselkennzeichen, das heißt für mehrere Fahrzeuge, allerdings nicht gleichzeitig, verwendet werden. Das Rote Kennzeichen kann für mehrspurige Kraftfahrzeuge und auch für Krafträder erteilt werden.
Für das Kennzeichen wird keine Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt, vielmehr erhalten Sie als Halter*in des Oldtimers einen roten Fahrzeugschein, in dem die Halter*innendaten sowie relevante technische Daten eingetragen werden.
Bei Änderungen des Fahrzeugbestandes – Aufnahme oder Austragung eines Fahrzeuges – muss ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt werden.
Seit dem 30. Januar 2014 muss bei der Zulassung eines Fahrzeuges ein SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto erteilt werden. Ohne dieses Mandat darf die Zulassungsbehörde einen Antrag auf Zulassung eines Fahrzeuges nicht bearbeiten. Das SEPA-Mandat ist auch dann nötig, wenn die Daten bereits zu einem anderen Fahrzeug erfasst wurden.
Das SEPA-Mandat muss zwingend mit zwei Unterschriften versehen werden. Es ist die Unterschrift des*der Kontoinhaber*in und die Unterschrift des*der Fahrzeughalter*in erforderlich.
Das SEPA-Lastschriftmandat können Sie im Download-Service herunterladen.
Sollten Sie kein Konto haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zuständige Hauptzollamt Köln in Grüner Weg 1b, 50825 Köln.
Beachten Sie zum SEPA-Mandat auch unsere allgemeinen Informationen:
Zulassung von Kraftfahrzeugen nur noch mit SEPA-Lastschriftmandat
Für die Erstzuteilung der Erlaubnis inklusive Erstellung des Fahrzeugscheins für das erste Fahrzeug wird eine Gebühr in Höhe von 142,90 Euro erhoben.
Zusätzlich können Gebühren für eventuell notwendige Ausnahmegenehmigungen anfallen.
Die Gebühren zahlen Sie bitte in bar oder mit Girocard.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen können Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellerfirmen erwerben.
Rote Kennzeichen können zur wiederkehrenden Verwendung an Halter*innen von Oldtimer-Fahrzeugen zur Teilnahme an Veranstaltungen ausgegeben werden, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Dies ist geregelt in § 43 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Mit diesen Roten Kennzeichen können Sie nicht nur an Veranstaltungen der genannten Art einschließlich der Anfahrt und Abfahrt teilnehmen, sondern auch Probefahrten und Überführungsfahrten durchführen. Darüber hinaus sind Fahrten erlaubt, die der Reparatur oder der Wartung des betreffenden Fahrzeuges dienen.
Sie sind nicht für den täglichen Gebrauch bestimmt.