Die Miete geförderten Wohnungsbau orientiert sich nicht am Kölner Wohnungsmarkt. Im alten öffentlich geförderten Wohnungsbau (Sozialwohnungen) gilt das Kostenmietprinzip. Die Miete ist von der*dem Vermieter*in auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung eigenverantwortlich zu berechnen. Eine Zustimmung ist erforderlich, wenn die Miete aufgrund einer Modernisierung erhöht werden soll.

Benötigte Dokumente

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Für geförderten Wohnraum, welcher seit 2002 errichtet wurde, gilt dieses Kostenmietprinzip nicht mehr. In der Förderzusage wird eine Bewilligungsmiete mit festen Steigerungssätzen für die Dauer der Zweckbindung festgelegt.

Informationen rund um die Mietpreiskontrolle im öffentlich geförderten Wohnungsbau

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Vorsprache

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Gebühren

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Wohnungsbauförderung
Am Kabellager 11
51063 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-34641
Telefax
0221 / 221-23100
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Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung

Anfahrt

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