Statt das Regenwasser von den befestigten Flächen Ihres Grundstücks, beispielsweise Dächern, in die Kanalisation einzuleiten, können Sie es unter bestimmten Voraussetzungen auch vor Ort in den Boden versickern lassen.

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Downloads und Infos

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Service-Rufnummern

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Allgemeine Informationen

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Wann benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis?

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Allgemeine Voraussetzungen für die Versickerung

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Welche Versickerungsverfahren sind zugelassen?

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Berechnung der Versickerungsanlage

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Weitere Informationen

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Vorsprache

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Gebühren

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-24686
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung

Anfahrt

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