Statt das Regenwasser von den befestigten Flächen Ihres Grundstücks, beispielsweise Dächern, in die Kanalisation einzuleiten, können Sie es unter bestimmten Voraussetzungen auch vor Ort in den Boden versickern lassen.
Mit der Versickerung von Regenwasser sind folgende Vorteile verbunden:
- mögliche Einsparung von Abwassergebühren
- ein wertvoller Beitrag für die Umwelt durch die Rückführung des Regenwassers in den natürlichen Wasserkreislauf
Seit dem 1. Januar 1996 ist die Regenwasserversickerung für Grundstücke, die nach diesem Zeitpunkt erstmals bebaut, befestigt oder an die Kanalisation angeschlossen werden, sogar grundsätzlich vorgeschrieben.
Welche Möglichkeiten der Niederschlagswasserversickerung es gibt und welche Voraussetzungen Sie beachten müssen, ist im Folgenden dargestellt. Für viele Formen der Versickerung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese können Sie bei uns beantragen.
Die erforderlichen Anlagen zur Versickerung des Niederschlagswassers müssen den Regeln der Technik entsprechen. Grundlage für die Berechnung bildet das Arbeitsblatt DWA-A 138 "Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser" der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.
Dieses Arbeitsblatt kann bezogen werden bei der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft (DWA), Abwasser und Abfall e. V., Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Telefon: 02242 / 8720.
E-Mail an die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall
Für die wasserrechtliche Erlaubnis wird - abhängig vom Aufwand - eine Gebühr in Höhe von mindestens 200 Euro erhoben.