Über 50 Prozent des Kölner Stadtgebietes sind als Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Sie dienen dem Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet von Wassergewinnungsanlagen (Wasserwerken) und damit zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung der Kölner Bevölkerung. Die Ausweisung der Bereiche erfolgt durch die Bezirksregierung. Sie erlässt die jeweiligen Wasserschutzzonen-Verordnungen, die spezielle Ge- und Verbote für bestimmte Handlungen und Maßnahmen beinhalten.

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Funktionsprüfung von privaten Abwasserkanälen

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Übersicht über die Wasserschutzzonen

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Maßnahmenkatalog für Bauarbeiten in Wasserschutzgebieten zum Download

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-24686
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung

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