Über 50 Prozent des Kölner Stadtgebietes sind als Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Sie dienen dem Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet von Wassergewinnungsanlagen (Wasserwerken) und damit zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung der Kölner Bevölkerung. Die Ausweisung der Bereiche erfolgt durch die Bezirksregierung. Sie erlässt die jeweiligen Wasserschutzzonen-Verordnungen, die spezielle Ge- und Verbote für bestimmte Handlungen und Maßnahmen beinhalten.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-24686
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehörde (IWA)
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung