Wenn Sie ein Gaststättengewerbe betreiben möchten, müssen Sie für den Betrieb einwandfreie lebensmittelhygienische Bedingungen nachweisen. Daher wird die endgültige Gewerbeerlaubnis erst dann erteilt, wenn der Betrieb zuvor von uns besichtigt wurde. Bei dieser Besichtigung werden die baulichen, hygienischen und personellen Gegebenheiten des Betriebes überprüft.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Lebensmittel-, Kosmetik-, Tabak- und Bedarfsgegenständeüberwachung
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-26211
- Telefax
- 0221 / 221-27616
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Lebensmittel-, Kosmetik-, Tabak- und Bedarfsgegenständeüberwachung
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag 9 Uhr bis 15 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung