Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung finden regelmäßig Kontrollen in Betrieben statt, die Lebensmittel, kosmetische Mittel, Tabakerzeugnisse und Bedarfsgegenstände herstellen und/oder in den Verkehr bringen.
Wenn eine Betriebsinhaberin oder ein Betriebsinhaber von sich aus eine Kontrolle und Erläuterung wünscht, weil sie oder er zum Beispiel den Betrieb verkaufen möchte, so ist auch das möglich.
Gebührenpflicht bei Regelkontrollen
In Nordrhein-Westfalen sind Regelkontrollen in Lebensmittelbetrieben gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Zeitumfang und Aufwand der Kontrolle.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Lebensmittel-, Kosmetik-, Tabak- und Bedarfsgegenständeüberwachung
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-26211
- Telefax
- 0221 / 221-27616
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Lebensmittel-, Kosmetik-, Tabak- und Bedarfsgegenständeüberwachung
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Donnerstag 9 Uhr bis 15 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung