Altlastverdächtige Flächen sind Altablagerungen (Verfüllungen, beispielsweise ehemalige Gruben) und Altstandorte (ehemalige Industrie und Gewerbeflächen), bei denen auf Grund der Vornutzung der Verdacht einer schädlichen Bodenveränderung oder einer sonstigen Gefahr für den Einzelnen oder die Allgemeinheit durch Belastungen mit Schadstoffen besteht.
Bestätigt sich nach einer Untersuchung dieser Verdacht, so spricht man von Altlasten.
Außerdem enthält das Kataster Informationen über Boden- und Grundwasserkontaminationen, die nicht auf Altlasten zurückzuführen sind. Die Auskünfte beschränken sich auf eine Aufstellung der bei uns zum Zeitpunkt der Anfrage vorliegenden Erkenntnisse und Untersuchungsergebnisse. Nähere Informationen hierzu finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Eine Anfrage kann in zwei Stufen erfolgen:
Einfache Ja/Nein-Anfrage
In diesem Fall wird Ihnen mitgeteilt, ob die betreffende Fläche zum Teil oder vollständig als Altlast oder Altlastverdachtsfläche gekennzeichnet ist.
Oft ist diese Aussage schon ausreichend, um zum Beispiel für einen Kaufvertrag über ein Grundstück, Haus oder sonstige Immobilien Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Ausführliche Anfrage
Haben Sie das Interesse oder besteht die Notwendigkeit, genauere Informationen über Art und Umfang der Belastung auf einem Areal zu bekommen, so besteht auch die Möglichkeit zu einer ausführlichen Anfrage. Bei dieser Anfrage werden alle vorhandenen Daten speziell auf Ihre Fragen hin bewertet. Auf diese Weise entsteht ein Kurzgutachten über die betreffende Fläche.
Diese Arbeit ist aufwändig und damit gebührenpflichtig.
Einfache Anfragen sind kostenfrei.Für Anfragen, bei denen Daten recherchiert oder aufwändig zusammengestellt werden müssen, wird eine Gebühr erhoben, die sich nach dem Arbeitsaufwand richtet. In diesem Fall erhalten Sie eine Zwischenmitteilung mit den zu erwartenden Kosten. Erst nach Ihrer Zustimmung wird die Anfrage beantwortet.
Gemäß Umweltinformationsgesetz kann jede Bürgerin und jeder Bürger Auskünfte über altlastverdächtige Flächen und Altlasten im Kölner Stadtgebiet bei der zuständigen Behörde anfordern.Das Landesbodenschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen regelt die Führung und Pflege des Katasters. Weitere wichtige Bodenschutzregelungen sind im Bundes-Bodenschutz-Gesetz und der Bundes-Bodenschutzverordnung niedergelegt.
Datenschutzrechtliche Belange
Die Informationen aus dem Altlastenkataster unterliegen im Einzelfall dem Datenschutz. Eine Freigabe der Informationen muss daher bei jeder Anfrage geprüft werden. Liegt eine Einwilligung der Eigentümerin oder des Eigentümers vor, kann die Auskunft in der Regel kurzfristig erteilt werden.
Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer des angefragten Grundstückes, so teilen Sie das in der Anfrage bitte mit. In andern Fällen holen Sie bitte eine formlose Zustimmung des Eigentümers oder der Eigentümerin ein.
Eine Formulierungshilfe:
Ich bin Eigentümerin/Eigentümer des oben genannten Grundstückes und erkläre, dass ich mit der Erteilung von Auskünften aus dem Altlastenkataster der Stadt Köln zu dem oben genannten Grundstück einverstanden bin.