Wer einen Eiswagen betreiben möchte, muss zunächst eine Reisegewerbekarte und eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung beantragen. Vor dem Verkauf von Speiseeis im Wagen muss das Fahrzeug durch die Lebensmittelüberwachung überprüft werden. Erst dann kann die Reisegewerbekarte oder die auf eine Saison befristete Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Benötigte Dokumente

aufklappen

Weitere Informationen

aufklappen

Vorsprache

aufklappen

Gebühren

aufklappen

Rechtliche Voraussetzungen

aufklappen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26664
Telefax
0221 / 221-24612
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung

Anfahrt

aufklappen