Wer einen Eiswagen betreiben möchte, muss zunächst eine Reisegewerbekarte und eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung beantragen. Vor dem Verkauf von Speiseeis im Wagen muss das Fahrzeug durch die Lebensmittelüberwachung überprüft werden. Erst dann kann die Reisegewerbekarte oder die auf eine Saison befristete Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-26664
- Telefax
- 0221 / 221-24612
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Umwelt- und Verbraucherschutzamt
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung