Sie planen ein Bauvorhaben im sogenannten Außenbereich? Dieser ist nahezu identisch mit dem Geltungsbereich des Landschaftsplans. Dann handelt es sich um einen Eingriff in die Natur und Sie müssen dies genehmigen lassen.
Sie planen ein Bauvorhaben im sogenannten Außenbereich? Dieser ist nahezu identisch mit dem Geltungsbereich des Landschaftsplans. Dann handelt es sich um einen Eingriff in die Natur und Sie müssen dies genehmigen lassen.