Der Landschaftsplan ist ein Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der nach den Vorgaben des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen von allen Kreisen und kreisfreien Städten aufzustellen und als Satzung zu beschließen ist.
Er ist auf örtlicher Ebene die Grundlage für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung. Der Landschaftsplan ist vorsorgeorientiert und trägt dazu bei, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten und wiederherzustellen.
Der Landschaftsplan gilt im Wesentlichen für die freie Landschaft außerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete.
Von der Gesamtfläche des Kölner Stadtgebietes gehören circa 230 Quadratkilometer oder rund 57 Prozent zum sogenannten Geltungsbereich des Landschaftsplanes.
Der Landschaftsplan Köln umfasst das gesamte Stadtgebiet Kölns mit Ausnahme der Wahner Heide. Er ist seit dem 13. Mai 1991 in Kraft.
Für die Wahner Heide gilt seit dem 14. Juni 2006 ein eigener Landschaftsplan (Landschaftsplan Wahner Heide).
Fortschreibung des Landschaftsplans Köln, 13. Änderung
Der Rat hat in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 gemäß § 14 Abs. 1 in Verbindung mit § 20 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) beschlossen, ein neues Naturschutzgebiet N 24 "Isborns Heide und Hommelsheimer Bruch" im Landschaftsplan Köln im bisherigen Landschaftsschutzgebiet (LSG L 28 "Dünnwalder Wald") und in den beiden Geschützten Landschaftsbestandteilen (LB 9.28 "Hoppesheimer Bach und Isborns Heide im Dünnwalder Wald" und LB 9.29 "Katterbach im Dünnwalder Wald") auszuweisen.
Der Beschluss zur 13. Änderung des Landschaftsplans Köln beinhaltet
- den Aufstellungsbeschluss gem. § 14 (1) LNatSchG NRW ortsüblich bekannt zu machen,
- die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 15 LNatSchG NRW sowie
- die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gem. § 16 LNatSchG NRW durchzuführen.
Der Vorentwurfstext, die Strategische Umweltprüfung (SUP) als auch die Karte des Änderungsbereichs sind unter folgendem Link
Unter folgender E-Mailadresse 67-landschaftsplan@stadt-koeln.de kann online eine Stellungnahme abgegeben werden.
Der Vorentwurf der 13. Änderung des Landschaftsplans Köln liegt in der Zeit vom 6. Januar bis einschließlich 7. Februar 2025 im Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, Stadthaus Deutz, Raum 10 F 52, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln,
montags, mittwochs und donnerstags | montags, mittwochs und donnerstags |
dienstags | von 9 Uhr bis 18 Uhr |
freitags | von 9 Uhr bis 13 Uhr |
und zusätzlich in der Zeit vom 6. Januar 2025 bis einschließlich 7. Februar 2025 im Bezirksrathaus Mülheim, Raum 612, Wiener Platz 2, 51065 Köln
montags, mittwochs und donnerstags | von 9 Uhr bis 16 Uhr |
dienstags | von 9 Uhr bis 18 Uhr |
freitags | von 9 Uhr bis 13 Uhr |
öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, sich zum Vorentwurf der 13. Änderung zu äußern.