Tiergehege sind eingefriedete Grundflächen, auf denen Tiere, die sonst wild leben, ganz oder teilweise im Freien gehalten werden. Für die Errichtung, Erweiterung und den Betrieb eines Tiergeheges benötigen Sie eine Genehmigung.Diese kann nur unter bestimmten Voraussetzungen des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen erteilt werden.Keine Tiergehege sind Anlagen zur Haltung von Vogelarten. Ausnahme: Anlagen zur Haltung von Greifvögeln, Eulen und Störchen.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Untere Naturschutzbehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
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- Telefon
- siehe Servicenummern in den einzelnen Abteilungen
- Telefax
- 0221 / 221-24612
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Untere Naturschutzbehörde
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung.