Tiergehege sind eingefriedete Grundflächen, auf denen Tiere, die sonst wild leben, ganz oder teilweise im Freien gehalten werden. Für die Errichtung, Erweiterung und den Betrieb eines Tiergeheges benötigen Sie eine Genehmigung.Diese kann nur unter bestimmten Voraussetzungen des Landschaftsgesetzes Nordrhein-Westfalen erteilt werden.Keine Tiergehege sind Anlagen zur Haltung von Vogelarten. Ausnahme: Anlagen zur Haltung von Greifvögeln, Eulen und Störchen.

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Naturschutzbehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
siehe Servicenummern in den einzelnen Abteilungen
Telefax
0221 / 221-24612
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung.

Anfahrt

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