Wenn Sie geschützte Bäume fällen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis nach der Baumschutzsatzung. Gleiches gilt, wenn Sie Bäume oder Teile davon derart beschneiden wollen, dass hierdurch ihr Aussehen wesentlich verändert oder ihr weiteres Wachstum beeinträchtigt wird. Beachten Sie bitte, dass zu den Baumteilen neben den oberirdischen Teilen auch die Baumwurzeln zählen.

Benötigte Dokumente

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Antragsberechtigung

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Geschützte Bäume

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Baumschutz bei Bauvorhaben

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Beachtung artenschutzrechtlicher Verbote (zum Beispiel zur Vogelbrutzeit)

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Baumschutz
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefax
0221 / 221-24612
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung.

Anfahrt

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