Sie müssen an einem Sonntag oder an einem Feiertag einen Transport durchführen? Dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung, wenn der Lastkraftwagen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder mehr hat, oder wenn Sie hinter einem Lastkraftwagen (auch unter 7,5 Tonnen) noch einen Anhänger anhängen möchten. Eine Ausnahmegenehmigung erhalten Sie grundsätzlich nur, wenn der Transport aus dringenden und unaufschiebbaren Gründen durchgeführt werden muss.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Grund für die Ausnahmegenehmigung

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Genehmigungsformen

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Antragstellung

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Den Antrag können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde stellen, in deren Bezirk Sie als Antragsteller*in Ihren Wohnort, Ihren Sitz oder eine Zweigniederlassung haben oder bei der Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird.

Den Antrag stellen Sie bitte schriftlich. Die Antragstellung kann formlos erfolgen, sofern alle erforderlichen Angaben gemacht werden (siehe unter "benötigt werden").

Sie können dazu auch ein Online-Formular benutzen, das wir Ihnen hier zur Verfügung stellen. Sie können das Formular am Computer ausfüllen, abspeichern, ausdrucken und an uns schicken,

  • möglichst frühzeitig, also mindestens 14 Tage vorher

Sie können den Antrag entweder per Fax an 0221 / 221-26130 oder über den Postweg senden an:

Stadt Köln

Amt für öffentliche Ordnung
Allgemeine Straßenverkehrsangelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln

Rückfragen:
Sollten Sie Fragen zur Ausnahmegenehmigung haben, wenden Sie sich bitte an eine der folgenden Telefonnummern:

  • 0221 / 221-26335
  • 0221 / 221-26816

Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen und Plaketten in der Umweltzone rufen Sie die Hotline 0221 / 221-26013 an.

Antragsformular Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Die Kölner Umweltzone

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Vorsprache

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Gebühren

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Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-26130
Kontakt
Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen: Montag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Anfahrt

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