Die Bedürfnisse von Hunden, ihren Halterinnen und Haltern sowie ihrer Umgebung passen nicht immer zueinander. Vor allem Jägerei und Landwirtschaft haben Probleme mit freilaufenden Hunden. Zwar besteht in freier Landschaft, etwa auf Feldwegen, keine Verpflichtung Ihren Hund anzuleinen. Zur gegenseitigen Rücksichtnahme und um Schäden und Beeinträchtigungen zu vermeiden, sollten Sie Ihren Hund aber nur von der Leine lassen, wenn er gehorsam ist. Wir geben Ihnen Orientierung über Verhaltensregeln beim Ausführen Ihres Hundes in den unterschiedlichen Bereichen von Wald und Flur. Weitere Infos auch unter "Ähnliche Produkte".

Downloads und Infos

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Verhalten in Schutzgebieten

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Verhalten in der 'freien Landschaft'

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Verhalten auf landwirtschaftlichen Flächen

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Rechtliche Grundlagen

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Ähnliche Produkte

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Überwachung nach dem Landeshundegesetz
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-28732
Telefax
0221 / 221-6569777
Kontakt
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Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

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