Die Bedürfnisse von Hunden, ihren Halterinnen und Haltern sowie ihrer Umgebung passen nicht immer zueinander. Vor allem Jägerei und Landwirtschaft haben Probleme mit freilaufenden Hunden. Zwar besteht in freier Landschaft, etwa auf Feldwegen, keine Verpflichtung Ihren Hund anzuleinen. Zur gegenseitigen Rücksichtnahme und um Schäden und Beeinträchtigungen zu vermeiden, sollten Sie Ihren Hund aber nur von der Leine lassen, wenn er gehorsam ist. Wir geben Ihnen Orientierung über Verhaltensregeln beim Ausführen Ihres Hundes in den unterschiedlichen Bereichen von Wald und Flur. Weitere Infos auch unter "Ähnliche Produkte".
Kontakt und Erreichbarkeit
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Überwachung nach dem Landeshundegesetz
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
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Dienstag, 8 bis 18 Uhr
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