Wenn durch das Verhalten eines Hundes eine Person oder ein anderes Tier geschädigt wurde, kann dies beim Amt für öffentliche Ordnung gemeldet werden.Der Besitzer des Hundes wird gegebenenfalls vom Amt für öffentliche Ordnung aufgefordert, seinen Hund durch unsere Tierärztinnen oder Tierärzte begutachten zu lassen.

Wie melde ich einen Zwischenfall ?

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Warum eine Begutachtung ?

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Ablauf der Begutachtung

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Ergebnis und mögliche Folgen

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Gebühren

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Überwachung nach dem Landeshundegesetz
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-28732
Telefax
0221 / 221-6569777
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

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