Seit dem 1. Januar 2005 wird in Köln die Zweitwohnungssteuer erhoben. Rechtsgrundlage hierfür ist die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Köln vom 17. Dezember 2004 (in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 1. Dezember 2022). Die Satzung, das Formular und eine Ausfüllanleitung stehen unten im Downloadservice für Sie bereit.
Sollte eine von Ihnen gesuchte Information fehlen, können Sie sich an die Service-Hotline der Zweitwohnungssteuer wenden:
E-Mail: Zweitwohnungssteuer@Stadt-Koeln.de
Telefon: 0221 / 221-21152
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-36600
- Telefax
- 0221 / 221-21689
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Steueramt
- Öffnungszeiten
-
Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Hinweis zu persönlichen Vorsprachen beim Steueramt
Wir empfehlen in jedem Fall eine Terminvereinbarung, auch während unserer Öffnungszeiten. So können Wartezeiten vermieden werden. Zudem können wir ein Gespräch mit der besten Ansprechperson für Ihr Anliegen sicherstellen.
Um einen Termin zu vereinbaren, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Kontaktaufnahme während unserer Öffnungszeiten unter der oben angegebenen Telefonnummer.