Die Art der Besteuerung ergibt sich aus der Art und der Durchführung der Veranstaltung. Sie wird nach dem Entgelt, Spielumsatz oder als Pauschsteuer erhoben. Alle in § 2 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung einer Steuer auf Vergnügungen besonderer Art vom 16. Dezember 2005 aufgeführten Veranstaltungen sind grundsätzlich spätestens drei Werktage vor Beginn anzuzeigen.Zur Anmeldung ist die Veranstalterin oder der Veranstalter verpflichtet. Dazu zählen neben dem eigentlichen Veranstaltenden sowie der Eigentümerin oder dem Eigentümer unter bestimmten Umständen auch die Inhaberin oder der Inhaber der Räume oder Grundstücke, in oder auf denen die Veranstaltung stattfindet.

Steuer nach Entgelt

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Pauschsteuer

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Gemischte Veranstaltungen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-36600
Telefax
0221 / 221-21689
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Hinweis zu persönlichen Vorsprachen beim Steueramt

Wir empfehlen in jedem Fall eine Terminvereinbarung, auch während unserer Öffnungszeiten. So können Wartezeiten vermieden werden. Zudem können wir ein Gespräch mit der besten Ansprechperson für Ihr Anliegen sicherstellen.
Um einen Termin zu vereinbaren, empfehlen wir Ihnen eine telefonische Kontaktaufnahme während unserer Öffnungszeiten unter der oben angegebenen Telefonnummer.

Anfahrt

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