Wenn Sie außergewöhnlich gehbehindert sind oder als geistig behinderter Mensch unter Orientierungsschwierigkeiten leiden können Sie eine Mobilitätshilfe erhalten, sofern Sie kein eigenes Auto besitzen und Ihnen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Behinderung nicht zugemutet werden kann. So können Sie Taxis, Funkmietwagen und Spezialfahrzeuge für Rollstuhlfahrer*innen nutzen.

Benötigte Dokumente

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Downloads und Infos

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Senden Sie uns alle genannten Unterlagen, die oben aufgeführt sind. Über den Schwerbehindertenausweis weisen Sie nach, dass Sie die medizinischen Voraussetzungen erfüllen. Wir prüfen außerdem Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so gibt es mehrere Stufen in der Höhe der Mobilitätspauschale:

Mobilitätshilfe als Pauschale

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Aufstockung der Pauschale

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Weiterführende Links

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Vorsprache

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Gebühren

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Eingliederungshilfe
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-21077
Telefax
0221 / 221-6527468
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung

Anfahrt

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