Wenn Sie außergewöhnlich gehbehindert sind oder als geistig behinderter Mensch unter Orientierungsschwierigkeiten leiden können Sie eine Mobilitätshilfe erhalten, sofern Sie kein eigenes Auto besitzen und Ihnen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Behinderung nicht zugemutet werden kann. So können Sie Taxis, Funkmietwagen und Spezialfahrzeuge für Rollstuhlfahrer*innen nutzen.
Senden Sie uns alle genannten Unterlagen, die oben aufgeführt sind. Über den Schwerbehindertenausweis weisen Sie nach, dass Sie die medizinischen Voraussetzungen erfüllen. Wir prüfen außerdem Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so gibt es mehrere Stufen in der Höhe der Mobilitätspauschale:
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Eingliederungshilfe
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln -
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- Telefon
- 0221 / 221-21077
- Telefax
- 0221 / 221-6527468
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Eingliederungshilfe
- Öffnungszeiten
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung