Da Ratenzahlungen und Stundungen in der Regel zinspflichtig sind, teilt Ihnen das entsprechende Amt die Höhe der Zinsen mit, die Sie zahlen müssen.
Die Ratenzahlungs- und Stundungszinsen betragen 0,5 Prozent je angefangenem Monats der offenen Forderung.
Wenn Ihrem Antrag auf Ratenzahlung entsprochen wurde, sind diese Teilbeträge inklusive Zinsen zu den vereinbarten Terminen zu entrichten.
Sofern Sie der Stadtkasse Köln eine Lastschrift-Einzugermächtigung erteilt haben, werden die fälligen Beträge zu den jeweiligen Terminen von Ihrem Girokonto eingezogen.