Sie erhalten als gesetzliche Vertretung einer Firma oder einer juristischen Person ein Schreiben "Eilsache zur Ordnungswidrigkeit – Zeugenfragebogen" wegen eines Parkverstoßes, Geschwindigkeitsverstoßes oder einer TÜV / AU Überschreitung mit einem Ihrer Firmenfahrzeuge. Dieses Schreiben wird an Sie gerichtet, da die fahrzeughaltende Person eben eine Firma oder eine juristische Person ist. Das heißt: Die Person, die den Verstoß tatsächlich begangen hat, ist noch nicht bekannt und muss mit dem Fragebogen ermittelt werden. Entweder sind nun Sie persönlich mit dem Firmenfahrzeug gefahren, oder eine dritte Person hat den Wagen genutzt.

Wenn Sie selbst gefahren sind

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Wenn Sie nicht selbst gefahren sind

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Hinweise zum Zeugnisverweigerungsrecht

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Fragen an die Bußgeldstelle

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Bußgeldstelle
Gottfried-Hagen-Straße 48
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
siehe Anschreiben/Bescheid
Telefax
0221 / 221-27209
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

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