Als Anbieter*in von ambulanten Pflegediensten in der Altenpflege und Krankenpflege können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken Ihrer Fahrzeuge während des Einsatzes beantragen.
Sie können eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für den Regierungsbezirk Köln und wahlweise auch für ganz NRW erhalten.
Wer kann den Antrag stellen?
Die Ausnahmegenehmigung kann nur von karitativen Organisationen sowie Pflegediensten beantragt werden, die in der ambulanten Altenpflege und Krankenpflege tätig sind.
Das Fahrzeug, für das eine Ausnahmegenehmigung beantragt wird, muss auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein.
Antragstellung/Genehmigungserteilung
Der Antrag mit den entsprechenden Unterlagen kann per Fax unter der Nummer 0221 / 221-26130 eingereicht werden. Die Ausnahmegenehmigung wird für ein Jahr erteilt. Die Genehmigung wird per Post zugestellt oder kann auf Wunsch bei uns abgeholt werden.
Berechtigungsumfang
Die Genehmigung berechtigt täglich (im Einzelfall bis zu zwei Stunden) zum Parken an folgenden Stellen:
- an Parkscheinautomaten, ohne Entrichtung der Bereitstellungsgebühr
- im eingeschränkten Haltverbot (Ladezonen)
- sowie auf Bewohnerparkplätzen
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder dessen Nahbereich.
Fahrzeugwechsel
Bei einem Fahrzeugwechsel muss die Originalgenehmigung sowie eine Kopie des neuen Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil I zur Änderung vorgelegt werden.
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich, der Antrag kann auch schriftlich oder als Fax gestellt werden.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
0221 / 221-28061
0221 / 221-24322
Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen und Plaketten in der Umweltzone rufen Sie die Hotline 0221 / 221-26013 an.
Die Verwaltungsgebühr beträgt:
für den Regierungsbezirk Köln | 160 Euro pro Genehmigung |
für ganz NRW | 175 Euro pro Genehmigung |
Die Gebühr für die Änderung der Genehmigung bei einem Fahrzeugwechsel beträgt 8,50 Euro pro Genehmigung.
Die Verwaltungsgebühr ist nach Genehmigungserhalt unter dem in der Genehmigung angegebenen Kassenzeichen auf die angegebene Kontoverbindung zu überweisen.