Wenn Sie ein Gewerbe betreiben oder in einem freien Beruf tätig sind und Ihren Betriebssitz in einem Bewohnerparkgebiet haben, dann können Sie eine Parkausnahmegenehmigung beantragen, sofern regelmäßig Geschäftsfahrten anfallen.
Voraussetzungen
Der Gewerbebetrieb / Freiberufler*in muss in einem Bewohnerparkbereich ansässig und zur Ausübung der Tätigkeiten auf ein Fahrzeug angewiesen sein (zum Beispiel für Auslieferungsfahrten, Kundendienst).
Es können nur Fahrzeuge berücksichtigt werden, die auf den*die Gewerbetreibende*n oder den Geschäftsbetrieb zugelassen sind. Ferner dürfen der Firma keine Firmenparkplätze zur Verfügung stehen.
Die Genehmigungserteilung ist nicht möglich für Angestellte und Kund*innen. Wenn das Gewerbe ausschließlich am Geschäftssitz ausgeübt wird (keine Auslieferungsfahrten oder Kundendienst außerhalb des Geschäftes) können in der Regel ebenfalls keine Ausnahmen erteilt werden, da hier im Allgemeinen ein Fahrzeug für den Geschäftszweck nicht erforderlich ist.
Berechtigungsumfang
Für Gewerbetreibende berechtigt die Genehmigung zum Parken an Parkscheinautomaten mit rotem Punkt innerhalb des Bewohnerparkbereiches, in dem der Betrieb ansässig ist.
Ausnahmegenehmigungen werden jeweils für ein Jahr erteilt.
Ausnahmen können für maximal zwei Fahrzeuge eines Betriebes erteilt werden.
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Den Antrag können Sie per Fax unter der Nummer 0221 / 221-26130 stellen.
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter den folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
0221 / 221-28061
0221 / 221-24322
Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen und Plaketten in der Umweltzone rufen Sie die Hotline 0221 / 221-26013 an.
Je Ausnahmegenehmigung beträgt die Verwaltungsgebühr 170 Euro (für ein Jahr).
Die Verwaltungsgebühr für eine Änderung beträgt 8,50 Euro.
Die Verwaltungsgebühr überweisen Sie, nachdem Sie die Genehmigung erhalten haben, auf die im Bescheid angegebene Kontoverbindung. Bitte geben Sie das in der Genehmigung benannte Kassenzeichen als Verwendungszweck an.