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Informationen zum Meldegesetz
Sie müssen sich nur abmelden, wenn Sie ins Ausland wegziehen, Ihren Nebenwohnsitz auflösen oder kein fester Wohnsitz mehr besteht.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Abmeldung an die Meldebehörde der Stadt oder Gemeinde, in der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind.
In beiden Behörden nimmt man die Abmeldung Ihrer Kölner Zweitwohnung entgegen.
Am 1. November 2015 wurde das Bundemeldegesetz geändert. Eine Wohnungsgeberbescheinigung ist bei einer Abmeldung beziehungsweise einem Auszug nicht mehr erforderlich.
Nachfolgend haben wir einige wichtige Informationen zum Meldegesetz für Sie zusammen gestellt.