Teilungsvermessungen sind unter anderem bei Veräußerung sowie Belastung von Grundstücksteilen notwendig. Voraussetzung kann eine Teilungsgenehmigung sein, die von unserem Bauaufsichtsamt erteilt wird.
Nach erfolgter Bearbeitung der Teilung werden die Ergebnisse dem Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht. Von dort aus wird ein Veränderungsnachweis (Auflassungsschrift) erstellt, der dem*der Notar*in zur Bestellung der Auflassung beim Grundbuchamt dient.
Die Arbeiten können von einem*einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieur*in (siehe Branchenverzeichnis) oder uns ausgeführt werden.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Vermessungsabteilung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-26078
- Telefax
- 0221 / 221-24162
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Vermessungsabteilung
- Öffnungszeiten
-
Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung