Teilungsvermessungen sind unter anderem bei Veräußerung sowie Belastung von Grundstücksteilen notwendig. Voraussetzung kann eine Teilungsgenehmigung sein, die von unserem Bauaufsichtsamt erteilt wird.

Nach erfolgter Bearbeitung der Teilung werden die Ergebnisse dem Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht. Von dort aus wird ein Veränderungsnachweis (Auflassungsschrift) erstellt, der dem*der Notar*in zur Bestellung der Auflassung beim Grundbuchamt dient.

Die Arbeiten können von einem*einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieur*in (siehe Branchenverzeichnis) oder uns ausgeführt werden.

Benötigt werden

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Vorsprache

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Gebühren

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Voraussetzungen

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Ansprechpersonen

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Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Vermessungsabteilung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26078
Telefax
0221 / 221-24162
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung

Anfahrt

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